Mit Vertragsabschluss entsteht ein oft langfristiges Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Um sich vor teuren Streitigkeiten und aufreibenden Überraschungen zu schützen, sollten Vermieter den Mietvertrag sorgfältig vorbereiten. Viele Mietvertragsvordrucke, die für wenig Geld im Schreibwarenhandel erhältlich sind, enthalten Fehler oder unwirksame Klauseln. Vermieter, die hier aufs Geld schielen, sparen am falschen Ende.
Typische Fehler in Standardvordrucken
Mietvertragsvordrucke enthalten häufig starre Renovierungsfristen. Beispielsweise wird eine regelmäßige Renovierung (z. B. alle fünf Jahre) vorgeschrieben, unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung.
Zudem wird oftmals die Umlage der Betriebskosten nicht oder nur teilweise vereinbart. Resultat: Der Vermieter kann anschließend nicht alle zulässigen Kosten auf den Mieter umlegen und muss einen Teil der Kosten selbst tragen.
Ein weiterer Fehler ist die unzulässige Vereinbarung einer pauschalen Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Vorgeschrieben ist die Abrechnung nach der gültigen Heizkostenverordnung.
Darüber hinaus wird häufig keine Regelung über die Kaution, die Schneeräumpflicht und ähnliches getroffen.
Auch Mietvertragsvordrucke aus dem Internet sind mit Vorsicht zu genießen. Die Fehler zeigen sich oftmals erst Jahre später. Stattdessen empfiehlt es sich, Rat bei Mieter- oder Vermietervereinen einzuholen, die in ihre Mietvertragsvordrucke die jeweils aktuelle Rechtsprechung einarbeiten.
Folgenreiche Fallstricke bei der Formulierung des Mietvertrags
Besonders häufig kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern, beim Thema Schönheitsreparaturen vor dem Auszug: Wer renoviert und wer trägt die Kosten? Der Bundesgerichtshof urteilte zuletzt wie folgt: War die Wohnung vor Vertragsbeginn nicht frisch renoviert, sind Mietvertragsvereinbarungen, in denen die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt werden, unwirksam. Das gilt übrigens auch für Mietverträge, die bereits vor 20 Jahren oder länger abgeschlossen wurden.
Ungünstige Änderungen für Vermieter
Wird das geplante Eckpunktpapier des Bundesjustizministers Heiko Maas umgesetzt, ist mit einer drastischen Verschärfung des Mietrechts zulasten der Vermieter zu rechnen. Die Möglichkeit für den Vermieter, Modernisierungskosten auf den Mieter umzulegen, soll merklich eingeschränkt werden. Bislang kann der Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen 11 Prozent der Kosten als Mieterhöhung geltend machen, künftig sollen es nur noch 8 Prozent sein. Auf dem Papier steht außerdem eine sogenannte „doppelte Kappungsgrenze“, wonach die Miete innerhalb von acht Jahren um höchstens 50 Prozent steigen darf, auf keinen Fall aber um mehr als 4 Euro pro Quadratmeter.
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